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Gedanken zur Schalldämmung von Mobilen Trennwänden Zwei Räume || eine Mobile Trennwand Für die Planung des baulichen Schallschutzes zwischen Räumen, die mit einer Mobilen Trennwand geteilt werden sollen, ist zu beachten, dass die Schallübertragung grundsätzlich nicht nur über die Trennwand selbst, sondern auch über alle flankierenden Bauteile mitbestimmt wird.
Aus der Sicht des praktischen Anwenders ist die wesentliche Forderung an den baulichen Schallschutz zweifellos die nach dem Schallschutz zwischen zwei Räumen und nicht die nach dem Schallschutz des Trennbauteiles selbst.
Aus detaillierten Untersuchungen einzelner Schallübertragungswege ist bekannt, dass nicht nur das Trennbauteil und die Flankenbauteile in gleicher Weise an der Schallübertragung beteiligt sind, sondern dass sogar oft die Flankenbauteile die Qualität des Schallschutzes bestimmen. Die Erfüllung der Schallschutzanforderungen setzt daher eine geeignete Kombination von Trennbauteilen und Flankenbauteilen unter Berücksichtigung sämtlicher Übertragungswege voraus.
Der Schallschutz zwischen zwei Räumen wird bestimmt durch:
- die Mobile Trennwand selbst
- alle flankierenden Bauteile (Seitenwände, Decke, Boden)
- die Anschlussfugen zwischen Trennbauteil und Flankenbauteilen
- der Fläche der Trennwand
- das Volumen der voneinander getrennten Räume
Die aussagekräftigste Größe für die Beschreibung des Schallschutzes zwischen zwei Räumen ist die Standard-Schallpegeldifferenz DnTw. ... weiter
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